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    Lohnstreitigkeiten

    Die HFS-Rechtsanwälte empfehlen:
    Werden Sie bei Lohnstreitigkeiten sofort aktiv!

    Sie haben Ihr Gehalt oder Ihren Lohn nicht bekommen? Oder es stehen noch Sonderzahlungen aus? Was Sie unbedingt beachten müssen: Für das Einreichen einer Lohnklage können Ausschlussfristen gelten, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind. Diese können sehr kurz sein.

    Gerne überprüft unser Anwalt Alexander Fröhler Ihren Fall.

    Achtung!
    Überstunden können verfallen

    Auch wenn der Arbeitgeber Ihre Überstunden nicht bezahlen möchte, lohnt es sich frühzeitig zu klagen, denn Überstunden können verfallen. Befindet sich eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag, verfallen Überstunden sobald diese abgelaufen ist. Die Frist muss jedoch mindestens drei Monate betragen. Ist sie im Arbeitsvertrag zu kurz angesetzt oder nicht existent, kommt es gemäß § 195 BGB nach drei Jahren zum Verfall von Überstunden (gesetzliche Verjährungsfrist). Unser Anwalt Alexander Fröhler prüft gerne Ihren Anspruch.