Die Abzocke im Internet wird immer dreister. Viele betrügerischen Anbieter sind dabei inzwischen dermaßen professionell, dass der Kunde sie kaum noch von seriösen Angeboten unterscheiden kann. Es geht zum Beispiel um einen Eintrag der eigenen Firma in ein Branchenbuch im Internet, um Abo-Fallen oder Online-Business-Coachings sowie Onlinelehrgänge, die nicht selten tausende Euro kosten, unterm Strich aber nichts bringen, außer dem Anbieter Geld in die Taschen. Um Ihr Geld zurückzuholen und betrügerische Verträge zu stoppen, gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten.
1. Online-Betrug? Möglichkeit zum Widerruf nutzen!
Als privater Kunde haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei allem, was Sie im Internet erwerben. Das gilt freilich auch für Dienstleistungen wie Coachings oder Seminare im Internet. Als Unternehmer fällt dieses Widerrufsrecht weg. Diese Tatsache nutzen manche Anbieter aus. Meist handelt es sich dabei aber ohnehin um betrügerische Modelle, Geschäfte mit solchen Anbietern sind nichtig. Oftmals enthalten die Verträge mit solchen Anbietern Klauseln, die zwar den Kunden vor einem Widerruf zurückschrecken lassen, die aber vor Gericht nicht halten. Ihr Anwalt erkennt, was rechtens ist und was nicht und kann Ihnen auch dann helfen, wenn der Anbieter nicht auf den Widerruf reagiert oder ihn ablehnt.
2. Anfechtung wegen Täuschung oder Irreführung
Falls die Abo-Falle durch irreführende Werbung, versteckte Kosten oder unklare Vertragsbindungen zustande kam, kann ein Anwalt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB) oder eine Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze prüfen.
3. Rückforderung unrechtmäßiger Zahlungen
Falls ein Zahlungsdienstleister oder der Anbieter hinter einer Betrugsmasche bereits Geld abgebucht hat, kann ein Anwalt helfen, dieses zurückzufordern – zum Beispiel durch:
- Rückbuchung per PayPal – falls Sie damit bezahlt haben.
- Aufforderung zur Rückzahlung durch eine schriftliche Mahnung
- Rechtliche Schritte, wenn keine Einigung erzielt wird.
4. Unterlassungsklagen/Schadenersatz
Falls möglich, kann der Anwalt auch eine Unterlassungsklage oder Schadenersatzklage einreichen.
5. Verbraucherzentrale oder BaFin einschalten
Ein Anwalt kann außerdem eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) oder anderen regulierenden Behörden einreichen, um gegen unseriöse Praktiken vorzugehen.
Unser Tipp:
Falls Sie betroffen sind: Sammeln Sie alle E-Mails, Vertragsbedingungen und Beweise. Das erleichtert uns die Arbeit enorm.
Sie sind auch auf eine betrügerische Masche im Internet hereingefallen?
Wir helfen Ihnen gerne!