Werkvertrag

Sie haben Probleme mit Handwerkerpfusch oder einer misslungenen KFZ-Reparatur? Unsere Anwälte finden immer eine Lösung für Sie!


Zu Problemen mit Werkverträgen kommt es besonders häufig beim Bauen, bei der Reparatur von Fahrzeugen oder beim Einbau von Küchen. Die HFS-Rechtsanwälte haben bereits zahlreiche solcher Fälle außergerichtlich und vor Gericht erfolgreich bestritten.

Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Probleme mit Handwerkern beim Hausbau

Malerarbeiten sind misslungen, Fliesen brechen, die Elektronik funktioniert nicht, die Einbauküche passt nicht oder der Installateur hat es doch nicht geschafft die neue Fußbodenheizung an den alten Wasserkreislauf im Haus anzuschließen?

Bei nahezu jedem Hausbau oder Umbau kommt es zu Problemen. Bei Thema Hausbau sind Sie bei uns richtig, denn wir kennen die Schwierigkeiten, auf die Bauherren treffen, auch aus eigener Erfahrung.

Mängel entdeckt? Unbedingt dokumentieren!

Wichtig ist vor allem, dass Sie den Mangel dokumentieren und so schnell wie möglich reagieren, wenn sie diesen entdecken. Die HFS-Anwälte raten: Wenn Sie bauen dokumentieren Sie so viel sie können! 

Gehen Sie zum Beispiel abends auf die Baustelle und fotografieren Sie die Fortschritte an ihrem Bau. Sehr sinnvoll ist es Zeugen dabei zu haben. Das kann zum Beispiel jeder Freund oder Verwandte sein.

Wenn Sie den Mangel einem Handwerker melden, ist gesetzlich ist geregelt, dass er innerhalb einer bestimmten Frist Mängel ausbessern muss. Das bedeutet für Sie: Die Mängelbehebung kann sich hinziehen.

Erst, wenn der Handwerker, der den Mangel verursacht hat, auch eine Nachfrist nicht einhält, ist es möglich die Reparatur an ein anderes Handwerksunternehmen zu vergeben und die Kosten dem Mangelverursacher in Rechnung zu stellen.

Versuchen Sie bitte auf keinen Fall einen Mangel selbst zu reparieren!

Es ist auch davon abzuraten, sofort einen anderen Handwerksbetrieb mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen. Dies gilt nämlich rechtlich als „unberechtigte Selbstvornahme“. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Kosten, die die Mangelbeseitigung durch einen Dritten verursachte, nicht dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen. Kommen Sie lieber gleich zu uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Nummer sicher: Wir begleiten Sie beim Bauen

Falls Sie auf „Nummer sicher“ gehen wollen, schalten sie schon vor Vertragsabschluss mit einem Handwerker die HFS-Rechtsanwälte zur Überprüfung des Vertrags ein und lassen sich von uns beim Bau begleiten. Dabei rechnen wir auf Stundenbasis ab – also nur, wenn Sie unsere Hilfe bei Problemen tatsächlich brauchen.

Achtung bei der Bauabnahme!

Spätestens vor der der Abnahme eines Baus lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten. Jetzt kann bei Problemen noch ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Sobald Sie den Bau abnehmen liegt die Beweislast bei Ihnen, falls später Mängel auftauchen.

Der Einzug kann übrigens auch als Abnahme gelten, auch wenn Sie die offizielle Abnahme erst später unterschrieben haben.

Probleme mit dem KFZ-Reperatur

Bei der Reparatur von Fahrzeugen kommt es oft zu Problemen. Die Reparatur wurde falsch oder gar nicht durchgeführt oder die Rechnung ist unverhältnismäßig hoch.

Gerne überprüfen wir für Sie ob Sie Folgendes tun können:

Im Falle einer fehlerhaften Kfz-Reparatur haben Sie zwei Jahre Zeit, Ihre Rechte gegenüber der Werkstatt geltend zu machen. Die Zweijahresfrist beginnt mit der Abnahme – also in der Regel an dem Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug zurückerhalten haben.

Sie dürfen die Abnahme auch verweigern, sodass die Frist erst gar nicht zu laufen beginnt. Das sollten Sie jedoch nicht ohne den Rat eines Anwalts tun. Denn in vielen Fällen ist nur schwer erkennbar, ob der Werkstatt ein Vorwurf zu machen ist.

Verschweigt die Werkstatt den Reparaturfehler bewusst, haben Sie mindestens drei Jahre Zeit um dagegen aktiv zu werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Was ist ein Werkvertrag eigentlich?

Durch einen Werkvertrag - geregelt in §631 BGB - wird ein Unternehmer verpflichtet das versprochene Werk herzustellen und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Werkvertrag stellt damit einen privatrechtlichen Vertrag über den Austausch von Leistungen dar. Bei einem Werkvertrag wird im Vergleich zum Dienstvertrag nicht nur die Erbringung einer Leistung geschuldet, sondern der Eintritt des geschuldeten Erfolgs, also der Eintritt eines konkreten Ergebnisses.

Typische Tätigkeiten für Werkverträge sind daher Bauarbeiten, Reparaturen, handwerkliche Tätigkeiten, das Erstellen von Gutachten, aber auch die Schaffung künstlerischer Werke.