MMP Filmfonds

MMP-Filmfonds:
HFS-Rechtsanwälte bringen Klagewelle ins Rollen

Wir haben das erste Urteil im Fall der MMP-Filmfonds vor dem Landgericht Stuttgart erstritten und damit den Damm für eine ganze Klagewelle gebrochen. Im ersten Fall musste die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) dem klagenden Anleger die volle Bareinlage zurückerstatten. In mehr als 500 Verfahren konnten wir weitere positive Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen.

Denn wir fanden heraus, dass die Anleger der Filmbeteiligungsfonds „MMP Investitions GmbH & Co. 2002 KG“ und „MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG“ fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Deshalb haben sie die Möglichkeit, über einen Widerruf der Anteilsfinanzierung eine Rückabwicklung der Beteiligung gegenüber der LBBW vorzunehmen. Diese Rechtsansicht wurde bislang von sämtlichen, mit diesen Angelegenheiten befassten Richtern des Landgerichts Stuttgart und auch des Oberlandesgerichts Stuttgart als Berufungsinstanz bestätigt.


Keine Verjährung: MMP-Anleger können noch immer klagen

Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung tritt keine Verjährung ein. Anleger können noch immer klagen und haben sehr gute Chancen darauf, ihre erlittenen Verluste ersetzt zu bekommen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir prüfen Ihren Fall gerne.

Rückblick: Wie die MMP-Filmfonds scheiterten

In den Jahren 2002-2003 investierten tausende Anleger insgesamt rund 55 Millionen Euro in den Filmbeteiligungsfonds II von MMP (MMP Investitions GmbH & Co. 2002 KG und MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG) des Initiators Sachsenfonds. Die Sachsen LB (zwischenzeitlich Landesbank Baden-Württemberg) stellte eine obligatorische Anteilsfinanzierung für die Anleger zur Verfügung. Die Anleger mussten somit nur 60 % ihrer Zeichnungssumme einzahlen.

Den Rest finanzierte die Sachsen-LB. Schon im Jahr 2008 waren die kompletten Einlagen vernichtet. Grund dafür war, dass die über den Fonds produzierten Filme, u.a. „Against the Ropes“ und „The Perfect Score“ weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Der erhoffte Geldregen blieb aus.