Montranus

MONTRANUS: Eine Erfolgsgeschichte der HFS Rechtsanwälte

Wir haben mehr als 1300 Mandanten erfolgreich vertreten, die in die Medienfonds Montranus II oder III investiert haben. Damit sind wir die deutschlandweit führende Kanzlei auf diesem Gebiet. Über den Widerruf der obligatorischen Anteilsfinanzierungen konnten wir für fast alle Anleger eine deutliche Reduzierung der Verluste, oder gar die Rückabwicklung der Anlage durchsetzen.
 

Keine Verjährung: Noch immer beste Chancen bei Zivilrechtsklage

Viele vermuten, dass bei den Medienfonds Montraus II und III eine Verjährung eingesetzt hat. Das ist nicht so. Dazu kommt: Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen für die Medienfonds Montranus I und II werden von der finanzierenden Bank Helaba Dublin nur noch pro forma bestritten. Daher ist eine Zivilklage in diesem Fall sehr erfolgversprechend. Die konkreten Erfolgsaussichten hängen allerdings vom Einzelfall ab.

Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche.

Rückblick: Montranus-Medienfonds:
Wie der Traum von der Hollywood-Rendite zum Alptraum für viele Anleger wurde

Das Verkaufsprospekt zum Medienfonds Montranus II versprach Renditen, wie es Sie nur bei supererfolgreichen Hollywoodfilmen gibt. Für die Anleger war allerdings nicht klar, welche Filme genau über den Fonds finanziert werden sollten. Eine solche Investition wird als Blindpool-Konzept bezeichnet. Dass die später produzierten Filme “Jarhead” und „Miami Vice“ keine Blockbuster werden, konnten die 2 500 Anleger welche rund 240 Millionen Euro in den Medienfonds Montranus II von der Hannover Leasing AG zu investierten, nicht ahnen.

Diesen zweiten Medienfond aus der Reihe Montranus emittierte das Emmissionshaus Hannover Leasing im Jahr 2004. Die Fondsgesellschaft firmiert dabei unter dem Namen “MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG“. Neben des von den Anlegern eingesetzten Eigenkapitals war eine obligatorische Anteilsfinanzierung durch die Helaba Dublin vorgesehen. Spätestens im Jahr 2010 war klar, dass ca. 60 Prozent des eingesetzten Kapitals verloren waren.
 

Filmfonds: Mit Matt Damon geworben

Im Jahr 2005 folgte die Emission des Filmfonds Montranus III der im Prospekt mit Filmproduktionen, unter anderem mit Hollywood-Star Matt Damon, warb und damit den Anschein eines seriösen Investments gab. Der Fonds wurde aufgelegt für die Produktion von den Blockbuster-Filmen „The Bourne Ultimatum“, „The Golden Age“ und „Mr. Bean‘s Holiday“. Auch für diesen Fonds konnten sich tausende Anleger begeistern und investierten insgesamt 263 Mio. €. Beraten wurden sie zumeist von ihren Sparkassen.

Inzwischen sind rund 40 Prozent des eingesetzten Kapitals unwiederbringlich verloren. Der Fonds hat nicht nur die im Anlageprospekt versprochenen Renditeerwartungen nicht erfüllt. Er belastete die Anleger außerdem mit erheblichen steuerlichen Nachteilen.
 

Steuerliche Nachteile für Anleger

Die Finanzverwaltung hat das steuerliche Konzept der Medienfonds nicht anerkannt. Dadurch bekamen die Anleger auch die erwarteten Steuervorteile zunächst nicht. Durch eine von der Finanzverwaltung geänderte Abschreibungsregelung wurde dieses Problem aber entschärft. Dennoch verbleibt den Anlegern ein erheblicher Verlust.
 

OLG Stuttgart bringt Klagewelle ins Rollen

Das OLG Stuttgart hat im Dezember 2011 als erstes entschieden, dass die Helaba Dublin für ihre Darlehensverträge keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat und der Darlehensvertrag deswegen Jahre später – und auch heute noch – widerrufen werden kann. Ab diesem Zeitpunkt kamen Montranus-Fälle massenhaft vor Gericht.