Nie zuvor haben in Deutschland so viele Unternehmen gleichzeitig in Kurzarbeit gearbeitet wie während der Coronakrise. Zu Zeiten der Finanzkrise in den Jahren 2009 und 2010 haben laut Statista rund 50.000 Firmen die Hilfen für Kürzere Arbeitszeiten in Anspruch genommen. Im Jahr 2020 sind es rund 320 000 Unternehmen. Rund 1, 6 Millionen Menschen sind in Deutschland während der Krise bisher von Kurzarbeit betroffen (Stand Juli 2021). Die Streitfälle, die früher vereinzelt aufgetreten sind, werden jetzt zum Massenproblem.
Arbeitnehmer beschweren sich über unrechtmäßige Kürzung der Arbeitszeit, über wegfallenden Urlaubsanspruch oder bekommen Probleme mit ihrer Steuererklärung. Arbeitgeber blicken oft im Dschungel der Krisen-Neuregelungen der Agentur für Arbeit nicht mehr durch. Falls Fehler unterlaufen und es doch keinen Anspruch auf Kurzarbeit gegeben hätte, drohen Unternehmen hohe Strafen. Arbeitnehmer müssen dann mit der Rückzahlung der Leistungen rechnen. In jedem Fall hilft Ihnen Alexander Fröhler, unser Anwalt für Arbeitsrecht, gerne.
Im März 2020 gab es das erste Urteil zu einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer gegen die Kürzung seiner Urlaubstage aufgrund von Kurzarbeit geklagt hatte. Das Landgericht Düsseldorf hat sich bei seiner Argumentation dem Europäischen Gerichtshof angeschlossen und unterstrichen, dass die „Kurzarbeit Null“ nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen sei. Mitarbeiter in Kurzarbeit seien vielmehr wie teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zu behandeln, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig gekürzt werden könne. Daher durfte der Arbeitgeber in diesem Streitfall für jeden vollen Monat der „Kurzarbeit Null“ den Urlaub des Mitarbeiters um ein Zwölftel kürzen. Dieser Fall geht nun vor das Bundesarbeitsgericht.
Regeln Sie vorsorglich im Arbeitsvertrag ob bei Kurzarbeit der Urlaubsanspruch anteilig reduziert wird.
Das Kurzarbeitergeld wurde in Deutschland eingeführt, um den Fortbestand des Arbeitsplatzes zu sichern. Bei einer Kündigung entfiele diese Funktion. Im Fall einer Kündigung kommt es also auf den Grund an. Aus welchem Grund soll die Arbeitsstelle wegfallen oder geht es um etwas anders? Insbesondere, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungsgründe anführt, sollten Sie Rücksprache mit einem Arbeitsrechtsanwalt halten. Häufig können Kündigungen als ungerechtfertigt entlarvt werden und Sie können auf Wiedereinstellung klagen oder eine Abfindung aushandeln.
Alexander Fröhler, unser Anwalt für Arbeitsrecht, hilft ihnen gerne.
Was viele nicht wissen: Wer Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben! Dabei ist das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei. Allerdings kann es – wegen des sogenannten Progressionsvorbehalts – zu einem höheren Steuersatz führen. In Bestimmten Fällen kann das Finanzamt daher eine Steuernachzahlung fordern. Bei Problemen hilft Ihnen Alexander Fröhler, unser Anwalt für Arbeitsrecht, gerne und kann Ihnen auch einen kompetenten Steuerberater vermitteln.
Das Problem: Wer beim Subventionsbetrug mitmacht wird selbst zum Betrüger und muss mit Rückzahlungen und Strafen rechnen. Während der Corona-Krise wurden der Agentur für Arbeit inzwischen mehr als 4000 Betrugsfälle gemeldet, die zurzeit überprüft werden. Offensichtlich nutzen sehr viele Unternehmen die krisenbedingt vorübergehend erleichterten Zugangsmöglichkeiten zu Kurzarbeitergeld massiv aus. Sie schicken ihre Mitarbeiter offiziell in Kurzarbeit, um die staatliche Unterstützung zu kassieren. Tatsächlich arbeiten die Angestellten aber kaum oder gar nicht weniger als zuvor. Dem Arbeitnehmer, der sich mit dem Vorgehen einverstanden erklärt, kann ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur Straftat des Arbeitgebers drohen.
Sie möchten gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen? Gerne hilft Ihnen Alexander Fröhler, unser Anwalt für Arbeitsrecht, dabei!
Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde während der Corona-Krise erleichtert. Es gelten folgende Bestimmungen:
Bei Problemen hilft Ihnen Alexander Fröhler, unser Anwalt für Arbeitsrecht, gerne weiter!