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    Kündigung

    Die HFS-Rechtsanwälte empfehlen:
    Bei Kündigung schnell handeln!


    Eine Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang durch eine Kündigungsschutzklage angefochten werden. Deshalb ist es wichtig frühzeitig aktiv zu werden. Nur dann können Sie zum Beispiel auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung klagen.

    Unser Arbeitsrecht-Experte Alexander Fröhler hilft Ihnen dabei ... 

    Seit mehr als zehn Jahren unterstützt Alexander Fröhler Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei ihre Probleme zu lösen. Sie erreichen Ihn schnell und unkompliziert direkt über unser Sekretariat.

    Der Kündigungsschutz greift immer

    Ganz gleich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung handelt: Das Arbeitsrecht schützt mit seiner sozialen Funktion des Kündigungsschutzes die Arbeitnehmer.
     

    Einfach feuern geht in Deutschland oft nicht

    Allen Arbeitnehmern, die in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern länger als sechs Monate arbeiten, darf nur unter engen Voraussetzungen gekündigt werden. Sie besitzen den sogenannten allgemeinen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf ihnen nur aus folgenden Gründen kündigen:

    - verhaltensbedingt

    - betriebsbedingt – zum Beispiel beim Wegfall des Arbeitsplatzes

    - personenbedingt – etwa wegen einer Erkrankung
     

    Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen

    Einige Personengruppen, wie Betriebsräte, Schwerbehinderte, Schwangere oder Eltern in Elternzeit sind wegen ihrer besonderen Situation noch stärker vor Kündigungen geschützt. Ihren Schutz bezeichnet man als besonderen Kündigungsschutz oder auch Sonderkündigungsschutz. Besteht dieser, dürfen Arbeitgeber nur mit Zustimmung eines Dritten – beispielsweise einer Behörde – kündigen.
     

    Abfindung erstreiten

    Zwar ist das eigentliche Ziel einer Kündigungsschutzklage die Fortführung des Arbeitsverhältnisses, praktisch geht es aber eher darum, eine Abfindung auszuhandeln. In den meisten Fällen, in denen ein Anwalt eingeschaltet wird, wollen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten.  

    Unsere Erfahrung zeigt: Die Chancen darauf eine Abfindung zu erhalten stehen vor deutschen Gerichten sehr gut. Richter im Arbeitsrecht sind meist arbeitnehmerfreundlich. In Kündigungsschutzprozessen wollen Arbeitgeber zwar meist zunächst keine oder nur eine kleine Abfindung zahlen.

    Fast immer scheuen sie aber das Risiko, den Prozess zu verlieren, und lassen sich daher schließlich doch auf eine vernünftige Abfindung ein, die vor Gericht ausgehandelt wird. Unser Anwalt Alexander Fröhler bringt für solche Verhandlungen das notwendige Gespür und die angebrachte Hartnäckigkeit mit.