Illegales Online-Glücksspiel: Hilfe bei Strafanzeigen gegen Spieler

Wie aus heiterem Himmel steckt für manchen Online-Zocker der Schreck plötzlich im Briefkasten: Ein Ermittlungsverfahren läuft gegen Sie! Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder einen Geldwäscheverdacht oder den Verdacht auf Teilnahme an illegalem Onlineglücksspiel. Für Laien bleiben die Beschuldigungen im Schreiben oft schleierhaft. Den Geldwäscheverdacht kennzeichnet die Bezeichnung „Finanzagent“, die viele nicht einordnen können. Und dass Online-Glücksspiel lange Zeit in Deutschland nicht erlaubt gewesen ist, wissen viele nicht. Sollten Sie eine solche Nachricht von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erhalten haben, raten wir Ihnen: Tun Sie nichts! Kommen Sie zu uns! Wir sorgen dafür, dass die Ermittlungen gegen Sie schnell eingestellt werden.

Online-Glücksspieler geraten häufig unter Geldwäscheverdacht

Ihre Bank löst solche Verdächtigungen aus. Denn werden plötzlich ungewöhnlich hohe Summen über Ihr Konto bewegt, kontrollieren die Banken den Zusammenhang. Das fängt bei 10.000 Euro an. Läuft das Geld dazu auch noch häufig ins Ausland und von dort zurück, deutet für Ihre Bank vieles auf Geldwäsche hin. Bei Online-Spielern passiert das schließlich häufig, da die meisten Anbieter von Casinos, Sportwetten oder Lotto im Internet ihren Sitz auf Malta oder Gibraltar haben. Deren Firmennamen wie ElektraWorks, Entain Group oder Rabbit Entertainment, können deutschen Banken nicht einordnen. Außerdem stehen meist noch Zahlungsdienstleister dazwischen, die die Geschäfte noch dubioser aussehen lassen. Dadurch kommt die Vermutung auf, Sie könnten ein sogenannter Finanzagent sein. Das sind Privatpersonen, oder Gewerbebetreibende, die oft unwissentlich dazwischengeschaltet werden, um Gelder für eine fremde Organisation oder ein Unternehmen aus dem Banksystem herauszuholen.

Für Geldwäsche drohen Strafen bis zu fünf Jahren Haft

Wenn eine Bank solche ungewöhnlichen Kontobewegungen bemerkt, meldet sie den Geldwäscheverdacht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Genau genommen deren spezieller Einheit FIU ( Financial Intelligence Unit). Diese wiederum übermittelt die Verdachtsfälle an die Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schließlich. Wird der Verdacht bestätigt kommt ein Strafverfahren ins Rollen. Für Geldwäsche drohen Strafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft und die Kontosperrung bis zum Abschluss der Ermittlungen. Solche Verdächtigungen kommen übrigens häufig vor. Laut Stiftung Warentest waren es im Jahr 2021 fast 300.000 Meldungen, denen die Behörden nachgegangen sind.

Verdacht, an illegalem Glücksspiel teilgenommen zu haben

Bei solchen Kontoüberprüfungen kann es außerdem bei Spielern dazu kommen, dass der Verdacht entsteht, an illegalem Online-Glücksspiel teilgenommen zu haben. Der Wortlaut kann dann wie folgt zum Beispiel sein:

Sehr geerte/r Herr/Frau …,

gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgenden Gegenstand hat: Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel gemäß §285 StGB // nicht genehmigtes Online-Glücksspiel der Firma „XY“ aus Malta.

Sie sind Online-Glücksspieler und es laufen Ermittlungen gegen Sie? Lassen Sie den Profi argumentieren!

Im Schreiben werden Sie dazu gebeten Stellung dazu zu nehmen. Überlassen Sie das lieber uns Profis! Unser Vorteil ist, dass wir eine Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen dürfen und gezielt darauf antworten können. Ihnen als Privatperson steht diese Einsicht nicht zu. Verstricken Sie sich nicht in Rechtfertigungen! Wir helfen Ihnen gerne dabei! In mehreren Fällen konnten wir bereits eine Einstellung schnell und unkompliziert erreichen.

Sie haben auch unangenehme Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bekommen? Kommen Sie zu uns!

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