Klagewelle rollt an

Online-Casino muss 12.000 Euro zurückzahlen

Das Landgericht Gießen hat den Betreiber von „casino-club.com“ am 25. Februar 2021 dazu verurteilt, einem Spieler dessen komplette Spielverluste in Höhe von knapp 12.000 Euro zurückzuzahlen. Die Firma gehört zur Bwin-Gruppe. Durch dieses Urteil (Az.: 4 O 84/20) steigen nun auch die Chancen von anderen Klägern enorm. Zuvor hatten bereits weitere Gerichte unter anderem Mr. Green zur Rückzahlung von Wettverlusten verurteilt. Anbietern von unerlaubtem Glücksspiel droht deshalb eine Klagewelle in Deutschland.

Online-Roulette bleibt auch im Zug der Legalisierung des Online-Glücksspiels in Deutschland weiterhin verboten. Doch genau dabei hatte ein Spielsüchtiger aus dem Landkreis Gießen 12 000 Euro verzockt – allerdings ohne zu ahnen, dass Online-Roulette in Deutschland verboten ist. Das Angebot von casino-club.com war jedem User im Netz, der bestätigte, dass er älter als 18 Jahre alt ist, frei zugänglich. Damit machte sich der Anbieter aus der Bwin-Gruppe strafbar.
 

Maltesische Lizenz gilt in Deutschland nicht

Das Gericht verurteilte den Anbieter zur Rückzahlung von etwa 12 000 Euro an verlorenen Einsätzen. Die Begründung: Der beklagte Anbieter habe keine deutsche Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen, da in Deutschland ein weitgehendes Verbot für Online-Glücksspiel gilt. Die maltesische Lizenz der Firma ändere daran nichts. Denn das deutsche Online-Verbot verstoße nicht gegen EU-Recht. Der Vertrag über die Teilnahme am Angebot des Betreibers sei daher nichtig.
 

Tausende Klagen sind in Vorbereitung

Das Urteil steht in einer Reihe von Entscheidungen, die zu Lasten von Online-Glücksspielanbietern ausgegangen sind. Laut Information der Süddeutschen Zeitung seien tausende von Klagen bereits in der Vorbereitung. Nach Schätzungen der Glücksspielaufsichten der Länder gaben Spieler in den vergangenen Jahren von Deutschland aus in Online-Casinos ohne Lizenz Milliarden-Beträge aus. Mit dem Argument des Gießener Gerichts wären diese Verluste alle einklagbar. Hat das Gießener Urteil auch vor höheren Instanzen Bestand, wären diese Milliarden Euro an Umsätzen anfechtbar. Online-Anbietern, die in den vergangenen drei Jahren illegales Glücksspiel betrieben haben, droht eine enorm hohe Klagewelle.
 

Es soll bereits zahlreiche Vergleiche gegeben haben

Die Tagesschau schreibt dazu auf ihrer Homepage: „Die Anbieter von Online-Casinos geraten dabei offenbar zunehmend in die Defensive. Nach Informationen von NDR (Norddeutscher Rundfunk)und SZ (Süddeutsche Zeitung) legten zuletzt zahlreiche Glücksspielfirmen Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Spielerinnen und Spielern durch Vergleiche bei. Dabei verpflichten sich die Spieler zur absoluten Verschwiegenheit und erhalten im Gegenzug einen Teil ihrer Spielverluste und die Anwaltskosten erstattet.“

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