Opel

Dieselskandal:
Erste Klagen gegen Opel laufen bereits

 

Erst seit dem Jahr 2020 werden die verpflichtenden Rückrufe von Opel-Dieselfahrzeugen, die in den Abgasskandal verwickelt sind, durchgeführt. Opel hatte sich lange vor den Gerichten gegen die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordnete Rückrufaktion gewehrt, kam damit aber nicht durch. Damit wurde aber der Rückruf verzögert. Inzwischen haben Kläger nicht nur deswegen gute Chancen auf Schadenersatz, sondern auch wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, das nahezu alle Abschalteinrichtungen für unzuverlässig erklärt. Erste Klagen mit guten Chancen auf Schadenersatz laufen momentan noch vor den Gerichten. Es wurde auch bekannt, dass Opel zwischenzeitlich Vergleichsangebote unterbreitet hatte.

 

Aufforderung zum Softwareupdate:
Ein Zeichen dafür, dass Sie vom Dieselskandal betroffen sind

Falls Sie ein Rückrufschreiben von Opel erhalten haben, in dem Sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgerufen wurden, wissen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Das Update soll die illegal verbauten Abschalteinrichtungen abschalten. Ob Sie dieses Update durchführen lassen oder nicht, hat aber keinen Einfluss auf Ihre Schadenersatzansprüche. Bei Opel-Fahrzeugen droht Ihnen allerdings eine Stilllegung des Fahrzeugs, wenn Sie nicht am Softwareupdate teilnehmen.

Sie fahren einen VW mit einem Baujahr zwischen 2012 und 2016? Sie wollen wissen, welche Modelle vom Dieselskandal betroffen sind? Hier kommt die Liste:

Gerne helfen Wir Ihnen weiter! Eine Erstberatung im Abgasskandal ist kostenlos. Bei vielen Modellen ist eine Rückforderung des Kaufwerts noch immer möglich.

Kontaktieren Sie uns noch heute um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen!

Rückblick:
Opel mogelt sich lange durch den Dieselskandal – und ist schließlich doch dran

Zunächst bleibt es still um Opel im Diesel-Skandal, bei dem ab dem Jahr 2015 zunächst VW im Fokus steht. Ein Bericht des ARD-Magazins Monitor sorgt aber im Mai 2016 für Aufsehen. Der Bericht zeigt, dass Opel ein sogenanntes Thermofenster verwendet. Denn nur in einem Bereich zwischen 17 und 30 Grad Celsius funktioniert die Abgasreinigung vollumfänglich. 

Angesichts der Temperaturen in Deutschland bedeutet dies, dass die Abgasreinigung zu etwa 90 Prozent der Zeit gar nicht oder nur reduziert funktioniert. Zum Vergleich: Bei VW-Motoren mit Thermofenster funktioniert die Abgasreinigung bis zehn Grad. Dazu kommt die Vermutung auf, dass noch weitere Abschalteinrichtungen in den betroffenen Opel-Motoren verbaut sind. Verwunderlich ist dabei, dass die Abgas-Kommission des Verkehrsministeriums zuvor bei keinem Opel-Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen entdecken konnte, wie sie bei einigen VW-Fahrzeugen gefunden worden waren. 

Für Opel wird die Luft aber immer dünner und der Autohersteller lässt sich schließlich im April 2018 auf einen freiwilligen Rückruf der betroffenen Modelle Opel Insignia, Cascada und Zafira mit Abgasnorm Euro 6 ein. Aber nur wenige Opel-Fahrer machen mit. Deshalb ordnet das KBA Ende 2018 einen verpflichtenden Rückruf an. 

Gegen diesen legt Opel Beschwerde vor Gericht ein. Es geht dabei um das sogenannte Thermofenster. 

Der Rüsselsheimer Autohersteller argumentierte damit, dass es legal sei, die Abgasreinigung bei völlig üblichen Temperaturen auszuschalten. Der Hersteller beruft sich dabei auf die Ausnahmevorschrift in Art. 5 Abs. 2 der EU-Verordnung 715/2007. Danach sind Abschalteinrichtungen ausnahmsweise zulässig, wenn sie notwendig sind, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
 

Oberverwaltungsgericht entscheidet: Rückruf muss umgesetzt werden

Damit kam Opel aber nicht vor den Gerichten durch. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 6. November 2019 entschieden (Az.: 5 MB 3/19), dass Opel den Rückruf sofort umsetzen muss. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
 

Urteil des Europäischen Gerichtshof bringt Opel in Bedrängnis

Dazu kommt, dass der Europäische Gerichtshof am 17. Dezember 2020 beschlossen hat, dass eine  Abschalteinrichtung nur zulässig ist, wenn sie vor plötzlichen unmittelbaren Motorschäden schützt, die zu einer konkreten Gefahr beim Fahren führen können. Laut der neuen Verordnung ist es also nicht möglich Abschalteinrichtungen  einzusetzen, um den Motor lediglich vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren. Damit zählt nun also auch das Thermofenster zu den illegalen Abschalteinrichtungen.