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Staatlich anerkannte Gütestelle

Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Heinsen wurde vom Präsidenten des Landgerichts Stuttgart im Sinne des § 794 Abs. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.




Das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle bietet folgende Vorteile:

Sollten Sie noch Fragen haben oder Kontakt zur Gütestelle aufnehmen wollen, so verwenden Sie hierzu einfach unser Kontaktformular oder setzen sich mit uns telefonisch (07141 / 911 16_0) in Verbindung.

Verfahrensordnung

Weitere Einzelheiten und Informationen zu dem Güteverfahren können Sie unserer Verfahrensordnung entnehmen.